Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma DS Deutsche Schalung GmbH Eisackstraße 10 86165 Augsburg |
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1. | Geltungsbereich |
1.1. | Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Geschäftsvorgänge und sind Bestandteil aller mit der DS Deutsche Schalung GmbH abgeschlossenen Verträge. |
1.2. | Die AGB Dritter, insbesondere von Vertragspartnern gelten ausschließlich dann, wenn die Geltung von der DS Deutsche Schalung GmbH schriftlich bestätigt wurde. |
2. | Vertragsgegenstand |
2.1. | Vertragsgegenstand ist der Verkauf von gebrauchten Schalungen, gebrauchten Schalungselementen, gebrauchtem Zubehör und sonstigen beweglichen Sachen einschließlich etwaiger DS Deutsche Schalung GmbH in Auftrag gegebener Schalpläne, Berechnungen und Ausarbeitungen, insbesondere die Erstellung von Frachtplänen. Weiterer Vertragsgegenstand kann sein der Verkauf von nicht gebrauchsfähigen Baugeräten zum Zwecke der Verschrottung und/oder Wiederaufarbeitung. |
3. | Vertragsabschluss |
3.1. | Angebote der DS Deutsche Schalung GmbH sind freibleibend und unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufes. |
3.2. | Ein Vertrag kommt mit schriftlichem Kaufvertrag zustande. Dieser bestimmt abschließend den Leistungsumfang nach Art, Menge und Preis, nicht aber den Verwendungszweck |
4. | Preis Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich Festpreise zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. Fracht- und Verpackungskosten trägt der Käufer. |
5. | Lieferfristen, Liefertermine, Erfüllungsort |
5.1. | Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, soweit im Kaufvertrag vereinbart. DS Deutsche Schalung GmbH gerät in Verzug, wenn der Liefertermin vorsätzlich oder grob fahrlässig um mehr als zwei Monate überschritten wird. |
5.2. | Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen von DS Deutsche Schalung GmbH ist ausschließlich das Firmengelände der DS Deutsche Schalung GmbH. |
5.3. | DS Deutsche Schalung GmbH stellt die vereinbarten Waren dem Käufer dort zur Abholung zur Verfügung. Die Verladung erfolgt durch den Käufer und auf dessen Kosten. Mit dem Beginn der Verladung geht die Gefahr auf den Käufer über. |
5.4. | Soweit DS Deutsche Schalung GmbH den Käufer bei der Verladung durch Personal und/ oder Maschinen unterstützt, erfolgt dies auf Gefahr des Käufers unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit das Gesetz dies zulässt. |
5.5. | Der Zeitpunkt der Abholung ist vom Käufer rechtzeitig anzukündigen. |
5.6. | DS Deutsche Schalung GmbH ist zur Teillieferung berechtigt, ohne dass sie für etwa entstandene Mehrkosten aufzukommen hat. |
6. | Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt berechtigen DS Deutsche Schalung GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Nachlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperre, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die DS Deutsche Schalung GmbH nicht zu vertreten hat, und zwar einerlei, ob sie bei DS Deutsche Schalung GmbH, dem Vorlieferer oder einem Unterlieferer eintreten. |
7. | Zahlungsbedingungen |
7.1. | Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf das von DS Deutsche Schalung GmbH zu benennende Konto oder in bar. |
7.2. | Der Käufer ist verpflichtet, binnen 7 Tagen ab Datum des Kaufvertrages an DS Deutsche Schalung GmbH eine Anzahlung in Höhe von 20 % des dort ausgewiesenen Nettoverkaufspreises zzgl. MwSt. zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung zu bezahlen. Die vollständige Kaufpreiszahlung ist Voraussetzung der Übergabe. |
7.3. | Leistet der Käufer die Anzahlung gem. Ziffer 7.2. nicht fristgerecht, so wird DS Deutsche Schalung GmbH von der Verpflichtung zur Leistung frei. Das Recht von DS Deutsche Schalung GmbH, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig. |
7.4. | Im Falle des Zahlungsverzuges einer der Vertragsparteien, ist die andere Partei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu fordern. |
8. | Eigentumsvorbehalt DS Deutsche Schalung GmbH behält sich an allen gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung und vollen Befriedigung ihrer Ansprüche das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor. Der Käufer ist im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an DS Deutsche Schalung GmbH übergeht. Der Käufer tritt damit für den Fall eines Weiterverkaufs im Voraus die aus diesem Weiterverkauf entstehende Forderung sicherungshalber an DS Deutsche Schalung GmbH ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. |
9. | Annahmeverzug des Käufers |
9.1. | Wurde für die Übergabe des Kaufgegenstands ein Tag nach dem Kalender vereinbart und ist der Käufer mehr als 14 Tage in Annahmeverzug, so ist DS Deutsche Schalung GmbH berechtigt, ab dem 15. Tag Lagerkosten in Höhe von 1 % des Nettoauftragswertes für die Zeit der Bereitstellung zu verlangen. Die angefallenen Kosten sind bei Abholung zu entrichten. |
9.2. | DS Deutsche Schalung GmbH wird die Ware längstens 30 Tage bereitstellen. Bei Nichtabholung innerhalb dieser Frist ist DS Deutsche Schalung GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen. |
9.3. | Nach Ablauf der Bereitstellungszeit gem. Ziffer 9.2. verliert der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung der im Kaufvertrag georderten Ware. DS Deutsche Schalung GmbH wird von der vertragsgemäßen Lieferpflicht frei und ist nur zum aliud – soweit DS Deutsche Schalung GmbH nicht vom Vertrag zurückgetreten ist – verpflichtet. |
10. | Lieferverzug des Verkäufers Kann DS Deutsche Schalung GmbH dem Käufer, obwohl die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2. vorliegen, nicht spätestens 30 Tage ab vollständigem Zahlungseingang die Ware vollständig zur Verfügung stellen, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Käufer sämtliche geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. |
11. | Annahmeverzug des Käufers |
11.1. | Die verkauften Gegenstände sind vom Käufer entgegenzunehmen, es sei denn, sie weisen wesentliche Mängel auf und der Haftungsausschluss (Ziffer 12) greift nicht. Für diesen Fall gilt: Der Käufer hat bei Verladung die Gegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und dem Verkäufer, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. |
11.2. | Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Verladung Art und Menge der Ware zu überprüfen. |
12. | Haftung |
12.1. | DS Deutsche Schalung GmbH haftet lediglich für die im Kaufvertrag ausgewiesene Art und Menge, jedoch nicht bzgl. der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies erlaubt. |
12.2. | DS Deutsche Schalung GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel von Leistungen, insbesondere Ingenieurleistungen, z. B. von ihr ausgearbeiteter Schalpläne, Berechnungen und dergleichen sowie hieraus resultierender Schäden. |
13. | Aufrechnung DS Deutsche Schalung GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Käufers auf den Kaufpreis mit sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen und Lagerkosten, aus Vertragsbeziehungen zwischen den DS Deutsche Schalung GmbH und dem Käufer aufzurechnen. |
14. | Gerichtstand, anzuwendendes Recht, Schriftformerfordernis |
14.1. | Für sämtliche Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen mit DS Deutsche Schalung GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anderslautende Vorschriften des Rechtes der europäischen Gemeinschaft oder des UN-Kaufrechts sind abbedungen. |
14.2. | Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das am jeweiligen Geschäftssitz der DS Deutsche Schalung GmbH zuständige Gericht |
14.3. | Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. |
15. | Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |
16. | Datenschutz Alle personenbezogenen und auftragsbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Gesellschaft speichert die Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung Aufträgen und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten werden anschließend gelöscht. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen. |
Stand: November 2007 |
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